Portal für digitale Anträge der Personalverwaltung
Hauptabteilung XIV - Personal
MAV-Wahlmitteilung
Die Mitteilung der neu gewählten MAV-Mitglieder ist für die Arbeit des Bischöflichen Ordinariats, aber im Besonderen auch für die DiAG-MAV A (Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen) wichtig um die ordnungsgemäße Beteiligung der Mitarbeitervertretungen gewährleisten zu können.
Bisher wurden die Ergebnismitteilungen nach den Wahlen postalisch eingereicht und mussten händisch eingepflegt werden. Mit der Einführung der digitalen Mitteilung soll nun eine Vereinfachung stattfinden, durch die Übertragungsfehler vermieden und insbesondere auch Personalressourcen eingespart werden sollen.
Die digitale Meldung enthält alle Angaben, die bisher auch gemacht wurden und es wurde versucht, sie so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.
Ablauf
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über den Ablauf der Mitteilung:
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Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus und senden es ab. Benennen Sie bitte alle Mitglieder der Mitarbeitervertretung. Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung an die von Ihnen angegebene Mailadresse. Achten Sie unbedingt auf eine korrekte Schreibweise der Namen und der Mailadresse. Bitte geben Sie bei den MAV-Mitgliedern personalisierte Mailadressen an, möglichst MAV-Adressen. Diese Mailadressen können über die DiAG-MAV A beantragt werden und es wird empfohlen, diese Möglichkeit im Sinne der Datensicherheit zu nutzen.
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Ihre Eingaben werden durch die Personalverwaltung des Bischöflichen Ordinariats auf Plausibilität geprüft und anschließend freigegeben. Sie erhalten nach Abschluss eine Bestätigungsmail.
Wichtig: Sollten Unklarheiten aufkommen oder Fehler enthalten sein, kann Ihr Antrag zurückgewiesen werden und Sie müssten ihn erneut stellen.
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Nach der Freigabe werden die Daten der MAV-Mitglieder an die DiAG-MAV A zur weiteren Nutzung übermittelt. Außerdem erhalten die MAV-Mitglieder eine Willkommensmail an die jeweils angegebene Mailadresse.
Formular
Datenschutzinformation
Im Zusammenhang mit der Nutzung unseres digitalen Portals und dem Hochladen der Ergebnisse der Wahlen zur Mitarbeitervertretung auf unsere Website informieren wir Sie nachfolgend gemäß § 15 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
1. Verantwortliche Stelle
Diözese Rottenburg-Stuttgart, K. d. ö. R.
Hauptabteilung XIV - Personal
Eugen-Bolz-Platz 1
72108 Rottenburg am Neckar
Telefon: 07472 169-603
E-Mail: HA-XIV@bo.drs.de
2. Datenschutzbeauftragter
Stabsstelle Datenschutz
Bischöfliches Ordinariat
Eugen-Bolz-Platz 1
72108 Rottenburg am Neckar
Telefon: 07472 169 – 890
E-Mail: datenschutz@bo.drs.de
3. Zweck der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um einen geschützten Zugang zur Wahlergebnis-Meldeplattform bereitzustellen, die Berechtigung der hochladenden Personen zu verifizieren, eine ordnungsgemäße Übermittlung und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen sowie den technischen und organisatorischen Ablauf des Meldeverfahrens zu gewährleisten.
4. Kategorien verarbeiteter Daten
- Vorname, Nachname
- Dienstliche E-Mail-Adresse
- Anmelde- und Upload-Zeitpunkte (Protokolldaten)
- Technische Daten wie IP-Adresse und Browserinformationen
5. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für die Diözese Rottenburg-Stuttgart und des KDG, insbesondere gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe d KDG i. V. mit § 11 f. MAVO und § 6 Abs. 1 Buchstabe f KDG.
6. Empfängerinnen und Empfänger
- Interne und externe IT-Dienstleister im Auftrag der Diözese
- Hauptabteilung XIV – Personalverwaltung
- DiAG-MAV A
Es erfolgt keine Weitergabe an sonstige Dritte.
7. Speicherdauer
Die Daten werden nur für die Durchführung der Wahlergebnis-Meldung verarbeitet. Protokolldaten werden nach Abschluss des Wahlverfahrens und Ablauf etwaiger Aufbewahrungsfristen gelöscht.
8. Rechte der betroffenen Personen
Sie haben gemäß §§ 17 ff. KDG folgende Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht.
9. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten
Die Angabe von Vor- und Nachname sowie der dienstlichen E-Mail-Adresse ist erforderlich, um den Zugang zur Meldeplattform zu ermöglichen. Ohne diese Angabe ist ein Upload der Wahlergebnisse nicht möglich.
Hilfe & Unterstützung
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Die Personalverwaltung steht Ihnen gerne zur Seite. Melden Sie sich gerne per E-Mail, damit wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen können.
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Kontakt
PV-MAV-Wahl@bo.drs.de